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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 67/02 |
§§: | GewStG § 8 Nr. 1 |
Schlagwörter | Dauerschuldzinsen, Bauzeitzinsen, Absetzung für Abnutzung, Aktivierung |
Rechtsfrage: | Bauzeitzinsen als gewerbesteuerliche Dauerschuldzinsen: Stellen die AfA-Beträge auf aktivierte Bauzeitzinsen Dauerschuldzinsen im Sinne von § 8 Nr. 1 GewStG dar? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 24.07.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2070/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 05 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.06.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 67/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |