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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 24/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 17 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 20 Abs. 1 Buchst. b
Schlagwörter Berichtigung, Vorsteuerabzug, Rabatt
Rechtsfrage: Ist der Vorsteuerabzug bei außerhalb der Lieferkette gewährten Rabatten (sog. indirekte Rabatte) gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1999 in der bis zum 15.12.2004 geltenden Fassung zu berichtigen? Oder ist für diese indirekten Rabatte der Vorsteuerabzug erst ab dem 16.12.2004 aufgrund der Neuregelung des § 17 Abs. 1 Satz 4 UStG 1999 durch das Richtlinien-Umsetzungsgesetz vom 9.12.2004 (BGBl I 2004 S. 3310) zu korrigieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 29.05.2009
Vorinstanz/AZ: 1 K 4494/08 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 03 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.02.2012
Erledigungs-Az: XI R 24/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 11 30