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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 106/06 | 
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 4 | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Aufhebung, Bestandskraft, Änderung | 
| Rechtsfrage: | Steht die aufgrund einer Prognoseentscheidung erfolgte, bestandskräftige Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung der rückwirkenden Festsetzung von Kindergeld (wegen Unterschreitens des Grenzbetrages bei Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen - vgl. BVerfG 2 BvR 167/02 - ) nach Ablauf des Prognosezeitraums entgegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 24.04.2006 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 572/05 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 26 07 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.04.2007 | 
| Erledigungs-Az: | III R 106/06 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
