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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 2064/08 (BVerfG)
§§: EStG 2002 § 32 Abs. 6, EStG 2002 § 33 c, FGO § 120 Abs. 2, FGO § 120 Abs. 3
Schlagwörter Kind, Betreuung, Erziehung, Freibetrag, Kinderbetreuungskosten, Ausbildung, Außergewöhnliche Belastung, Verfassung, Begründung, Bezugnahme, Revision, Revisionsbegründung, Nichtzulassungsbeschwerde
Rechtsfrage: Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten für das Jahr 2002 - Anforderung an die Revisionsbegründung - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 29.05.2008
Vorinstanz/AZ: III R 108/07
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2008 S. 1822
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 37 99
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 20.10.2010
Erledigungs-Az: 2 BvR 2064/08
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 42 58