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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 46/06 |
§§: | EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 |
Schlagwörter | Lebensversicherung, Zinsen, Kapitaleinkünfte |
Rechtsfrage: | Überweisung von Darlehensmitteln i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG zunächst auf ein Konto (z.B. Kontokorrentkonto, Sparkonto) des Darlehensnehmers, von dem sodann die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts bezahlt werden: ist die Steuerunschädlichkeit nur dann zu bejahen, wenn zwischen der Überweisung der Darlehensmittel auf das Konto und der Abbuchung zur Bezahlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein Zeitraum von nicht mehr als 30 Tagen liegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 14.09.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 4804/05 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 01 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.07.2007 |
Erledigungs-Az: | VIII R 46/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 36 26 |