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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 845/04 (BVerfG)
§§: KStG 1977 § 14, KStG 1977 § 19, EStG § 16, EStG § 34, GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2, GewStG § 7, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Einkommensteuer, Gewerbeertrag, Gewerbesteuer, Gleichheit, Organgesellschaft, Organschaft, Tarif, Veräußerungsgewinn, Steuersatz
Rechtsfrage: Gewerbesteuerpflicht und normaler Einkommensteuersatz bei Veräußerungsgewinnen der Organgesellschaft - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 22.01.2004
Vorinstanz/AZ: III R 19/02
Vorinstanz/Fundstelle: BStBl II 2004 S. 515
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 14 33
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 29.03.2007
Erledigungs-Az: 2 BvR 845/04
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen