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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 22/00 |
§§: | EStG § 52 Abs 15, EStG § 13 Abs 2 Nr 2 |
Schlagwörter | Angemessenheitsgrenze, Gartenfläche, Nutzungswertbesteuerung |
Rechtsfrage: | In welchem Umfang kann bei Verzicht auf die Nutzungswertbesteuerung Grund und Boden steuerfrei entnommen werden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.10.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 6/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 61 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.09.2001 |
Erledigungs-Az: | IV R 22/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 01 23 |