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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 2306/11 (BVerfG)
§§: FGO § 100 Abs. 2 Satz 2, FGO § 100 Abs. 2 Satz 3
Schlagwörter Anfechtbarkeit, Gerichtsentscheidung, Prüfung, Rechtsschutz
Rechtsfrage: Anfechtung eines Betragserrechnungsbescheids i.S.d. § 100 Abs. 2 Satz 3 2. Halbs. FGO - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 04.05.2011
Vorinstanz/AZ: I R 67/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 38 73
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 12.05.2013
Erledigungs-Az: 1 BvR 2306/11
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen