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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 61/17 (BFH) |
§§: | DBA-Luxemburg Art. 20 Abs. 2 Satz 1, DBA-Luxemburg Art. 20 Abs. 2 Satz 3, DBA-Luxemburg Art. 13, EStG § 50 d Abs. 9, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, InvStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, InvStG § 2, InvStG § 5 Abs. 1 Satz 1, KStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, KStG § 1 Abs. 1 Nr. 5 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Ausschüttung, Schachteldividende, Kapitalgesellschaft |
Rechtsfrage: | Steuerfreistellung von Ausschüttungen einer SICAV nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg: 1. Können Ausschüttungen einer in Luxemburg ertragsteuerbefreiten SICAV an eine deutsche GmbH nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 1 DBA-Luxemburg 1958 von der Besteuerung in Deutschland auszunehmen sein? - 2. Lässt sich ein generelles Verbot der doppelten Nichtbesteuerung dem DBA-Luxemburg 1958 entnehmen bzw. besteht jenseits spezieller abkommensrechtlicher Abwehrklauseln eine allgemeine Zielsetzung zur Vermeidung von Doppel-Nichtbesteuerungen in DBA? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 22.03.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 383/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 19 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.03.2021 |
Erledigungs-Az: | I R 61/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 14 06 |