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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 27/19 (BFH)
§§: UStG § 10 Abs. 1 Satz 3, UStG § 3 Abs. 1
Schlagwörter Entgelt, Dritter, Fördermittel, Lieferung
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Betriebsfondsmitteln aus EU-Fördermitteln: Liegt in den Fällen, in denen eine Erzeugerorganisation bestimmte Gegenstände zu einem durch in einen Betriebsfonds geleistete EU-Fördermittel subventionierten Preis an einzelne Erzeuger liefert, die Mitglied der Erzeugerorganisation sind, nur eine mittelbare Begünstigung der Erzeugerorganisation vor, die durch die unmittelbare Begünstigung der jeweiligen Erzeuger überlagert wird? Sind die Zahlungen aus dem Betriebsfonds in diesen Fällen in voller Höhe Entgelt für Lieferungen an die einzelnen Erzeuger und somit Entgelt von dritter Seite? - Das Verfahren XI R 6/17 war durch Beschluss vom 13.6.2018 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-573/18 ausgesetzt. Nach Entscheidung des EuGH durch Urteil vom 9.10.2019 Rs C-573/18 und C-574/18 wurde das Verfahren XI R 6/17 wieder aufgenommen und unter dem Az. XI R 27/19 fortgeführt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 25.11.2016
Vorinstanz/AZ: 1 K 2023/13 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 02 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2010
Erledigungs-Az: XI R 27/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: XI R 6/17 -- Revision unbegründet