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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 66/02 | 
| §§: | VO (EG) Nr. 1469/95 Art. 3, Art. 4, BDSG § 19 | 
| Schlagwörter | Schwarze Liste, Auskunft, Datenschutz | 
| Rechtsfrage: | Darf die Auskunft, ob bezüglich des Antragstellers ein Eintrag in der "schwarzen Liste" (VO (EG) Nr. 1469/95) vorliegt, mit dem Hinweis, dass die Erfüllung staatlicher Aufgaben gegenüber dem Auskunftsinteresse des Antragstellers überwiegt, unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 4 BDSG verweigert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Hamburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 07.11.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | IV 165/00 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 20 43 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 29.07.2003 | 
| Erledigungs-Az: | VII R 66/02 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 42 99 | 
