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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 132/00 |
| §§: | EStG § 8 Abs. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S 2, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 42 d |
| Schlagwörter | Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Kfz-Gestellung, 1 v.H.-Methode, Kostendeckelung |
| Rechtsfrage: | Fahrzeug- oder personenbezogene Ermittlung des Sachbezugswerts bei Überlassung eines betrieblichen PKW an mehrere Personen zur privaten Nutzung. - Ist bei jeder nutzungsberechtigten Person wegen fehlender Fahrtenbücher der geldwerte Vorteil nach der 1 v.H.-Methode unter Berücksichtigung der sog. Kostendeckelung anzusetzen, auch wenn dadurch keine als Betriebsausgaben zu berücksichtigende Kfz-Kosten verbleiben? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 13.04.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 6070/98 H (L) |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 87 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.05.2002 |
| Erledigungs-Az: | VI R 132/00 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 09 84 |