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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 47/01 |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1, EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Lebensversicherung, Kapitaleinkünfte, Zinsen, Ausland |
Rechtsfrage: | Sind die rechnungsmäßigen oder außerrechnungsmäßigen Zinsen aus Lebensversicherungen ausländischer Versicherer ohne Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG steuerbefreit? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 08.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1796/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 60 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.03.2005 |
Erledigungs-Az: | VIII R 47/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 36 83, SIS 06 12 77 |