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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 31/21 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 21 Buchst. b, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. i, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. j
Schlagwörter Steuerbefreiung, Unterricht, Lehrer, Sport, EG, EU
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen eines Judotrainers an einer privaten Sportschule: Sind die Leistungen eines Judotrainers an einer privaten Sportschule umsatzsteuerfrei? Handelt es sich um Leistungen im Rahmen der Erziehung von Kindern bzw. um Schulunterricht und Aus- und Fortbildung von Kindern i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL sowie um Schulunterricht eines Privatlehrers i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL? - Das Verfahren XI R 6/18 ruhte gemäß Beschluss vom 15.1.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in den Verfahren Rs C-488/18 und C-373/19. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 11.01.2018
Vorinstanz/AZ: 5 K 5197/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 07 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2021
Erledigungs-Az: XI R 31/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: XI R 6/18 -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 11 47