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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 16/14 (BFH)
§§: FGO § 110 Abs. 2, FGO § 110 Abs. 1 Satz 1, AO § 174 Abs. 4
Schlagwörter Rechtskraft, Änderungsvorschrift, Bindungswirkung
Rechtsfrage: Steht die Regelung des § 110 FGO einer Änderung nach § 174 Abs. 4 AO entgegen, wenn sich zwei rechtskräftige Urteile zum gleichen Sachverhalt aber zu verschiedenen Veranlagungszeiträumen in unvereinbarer Weise gegenüberstehen und dies dazu führt, dass derselbe steuerliche Sachverhalt der Besteuerung mehrfach unterworfen wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 12.03.2014
Vorinstanz/AZ: 7 K 2499/12 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 980
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 15 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.09.2016
Erledigungs-Az: VIII R 16/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 05 92