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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-525/20 (EuG)
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Dänemark, Schweden
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss C(2020) 3006 final der Europäischen Kommission vom 12.5.2020 in der Beihilfesache SA. 52489 (2018/FC) - Dänemark und in der Beihilfesache SA. 52658 (2018/FC) - Schweden (Mutmaßliche staatliche Beihilfe für PostNord Logistics) für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten der Klägerinnen aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 390 S. 38
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 13.09.2023
Erledigungs-Az: Rs T-525/20
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 16 31