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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 44/20 (BFH) |
§§: | UStG § 13 b Abs. 2 Nr. 3, UStG § 13 b Abs. 5 Satz 1 |
Schlagwörter | Steuerschuldner, Vermietung, Bruchteilseigentum, Unternehmereigenschaft, Personengleichheit, Gesellschaft bürgerlichen Rechts |
Rechtsfrage: | Ist der Erwerb von Eigentumswohnungen in Bruchteilseigentum eine Vorbereitungshandlung für die in der Rechtsform einer personengleichen GbR nachfolgende Vermietung, und daher der unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen, mit der Rechtsfolge, dass die GbR gemäß § 13 b Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 UStG als Steuerschuldnerin heranzuziehen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 16.09.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1048/17 U, AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 18 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.11.2021 |
Erledigungs-Az: | V R 44/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 04 30 |