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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 54/10 (BFH) |
§§: | AO § 174 Abs. 3 |
Schlagwörter | Festsetzungsverjährung, Steuerbarkeit, Änderung, Berichtigung |
Rechtsfrage: | Kommt die Vorschrift des § 174 Abs. 3 AO als Rechtsgrundlage für eine erstmalige Umsatzsteuerfestsetzung nicht in Betracht, wenn der Grund für die Nichtberücksichtigung des bekannten Sachverhalts bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung nicht mehr in der Berücksichtigung des Sachverhalts in einem anderen Steuerbescheid, sondern in der Unentschiedenheit, ob der Sachverhalt überhaupt der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen ist, besteht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.04.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1727/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1279 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 28 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.08.2011 |
Erledigungs-Az: | V R 54/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 36 37 |