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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 57/11 (BFH)
§§: EStG § 15 a Abs. 1 Satz 2, EStG § 2 a Abs. 4, HGB § 171, EG Art. 43, StBereinG 1999, DBA-Österreich Art. 24, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Verlustausgleich, Kapitalerhöhung, Österreich, Hinzurechnung, Rückwirkung
Rechtsfrage: Liegt in dem Umstand, dass die Eintragung einer Kapitalerhöhung einer österreichischen KG im Firmenbuch ihren inländischen Kommanditisten keinen Verlustausgleich aus überschießender Außenhaftung eröffnet, ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit? Unzulässige Rückwirkung der Hinzurechnung nach § 2 a Abs. 4 Nr. 2 EStG bei bereits vor Verkündung des StBereinG 1999 abgeschlossener Übertragung österreichischer Betriebsstätten? Verstößt die Hinzurechnung zudem gegen das DBA-Österreich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 22.07.2011
Vorinstanz/AZ: 1 K 4383/09 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 1969
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 34 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.07.2013
Erledigungs-Az: I R 57/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 01 02