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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 5/15 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2, AO § 12
Schlagwörter Gewerbebetrieb, Gewerbesteuerpflicht, Sport, Schiedsrichter, Verkehrsbeteiligung, Unternehmer, Unternehmerrisiko, Betriebsstätte
Rechtsfrage: Unterliegt ein national und international tätiger inländischer Fußballschiedsrichter der Gewerbesteuerpflicht i.S.d. § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GewStG, oder ist dies zu verneinen, da dieser Fußballschiedsrichter mangels eines entsprechenden "Marktes" nicht i.S.d. § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt ist und dabei weder hinreichend Mitunternehmerinitiative ausübt bzw. Mitunternehmerrisiko trägt? Begründen Schiedsrichter in den internationalen Ligen am Ort des Spiels eine "kurzzeitige" Betriebsstätte? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 18.07.2014
Vorinstanz/AZ: 1 K 2552/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 2065
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 29 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.12.2017
Erledigungs-Az: I R 98/15
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an I. Senat - neues Aktenzeichen: I R 98/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 02 10