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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 79/97 |
§§: | GrEStG § 19 Abs. 2 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 88 |
Schlagwörter | Einheitliches Vertragswerk, Anzeigepflicht, Neue Tatsache, Änderungsbefugnis |
Rechtsfrage: | Berechtigt die Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG das Finanzamt auch bei Verletzung eigener Aufklärungspflicht (§ 88 AO 1977) zu einer Änderung des Grunderwerbsteuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 wegen neuer Tatsachen (hier: Vorliegen eines einheitlichen Vertragswerks)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 20.03.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 6277/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.03.1999 |
Erledigungs-Az: | II R 79/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 51 01 |