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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 81/96
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 2, AO 1977 § 102, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5
Schlagwörter Auskunftsverweigerungsrecht, Bewirtungskosten, Nachweis, Doppelte Haushaltsführung, Journalist
Rechtsfrage: 1. Bewirtungskosten eines Journalisten: a) Ist der Anlaß einer Bewirtung mit Hintergrund- bzw. Info-Gespräch ausreichend bezeichnet? b) Ist die private Wohnanschrift des Bewirteten anzugeben? c) Inwieweit besteht ein Auskunftsverweigerungsrecht (z. B. als Ausfluß der Pressefreiheit)? 2. Doppelte Haushaltsführung: Kann von einer befristeten doppelten Haushaltsführung ausgegangen werden, wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.07.1996
Vorinstanz/AZ: 2 K 2399/94
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 97 11 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.01.1998
Erledigungs-Az: IV R 81/96
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 07 20