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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 129/01
§§: EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Kindergeld, Andere Leistungen für Kinder, NATO-Personalstatut, Erwerbsunfähigkeitsrente
Rechtsfrage: Kein Kindergeldanspruch bei Ersetzen einer "anderen Leistung für Kinder" von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung durch eine Drittleistung privatrechtlicher Art. Sind die kindbezogenen Leistungen einer Rente, die der Kläger aus seinem Anspruch auf eine öffentlich-rechtliche Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach dem NATO-Personalstatut über eine privatrechtliche Gruppenversicherung erhält, mit "Ausschlussleistungen" i.S. des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG vergleichbar? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 29.08.2001
Vorinstanz/AZ: 4 K 962/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1507
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2002
Erledigungs-Az: VIII R 91/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 91/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 97 86