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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 17/17 (BFH)
§§: AO § 85, AO § 88, AO § 90, AO § 162
Schlagwörter Tatsächliche Verständigung, Bindungswirkung, Steuerfahndung, Amtsträger
Rechtsfrage: Kann eine tatsächliche Verständigung (hier: über den Umfang nicht verbuchter Erlöse aus dem Verkauf des Wertstoffs Monolith), die vom Sachgebietsleiter der Steuerfahndung ohne Beisein eines für die Veranlagung des Klägers zuständigen Amtsträgers abgeschlossen wurde, unter der Annahme Bindungswirkung entfalten, zwischen Steuerfahndung und "veranlagender Betriebsprüfung" sei konkludent eine "arbeitsteilige" Vorgehensweise vereinbart worden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 19.09.2016
Vorinstanz/AZ: 15 K 4018/13 E, G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 19 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.06.2018
Erledigungs-Az: X R 17/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 19 25