Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 52/10 (BFH)
§§: AO § 46 Abs. 1, AO § 46 Abs. 4, AO § 46 Abs. 2, BGB § 376, BGB § 378
Schlagwörter Abtretung, Wirksamkeit, Geschäftsmäßiger Erwerb, Hinterlegung
Rechtsfrage: 1. Ist eine GmbH, deren Geschäftszweck ausdrücklich die Übernahme von Forderungen, Rechten und Sicherungsgütern zum Zwecke der Verwertung umfasst, wirksam als Zessionar aufgetreten, wenn anhand des amtlichen Abtretungsvordrucks nicht erkennbar ist, ob ein geschäftsmäßiger Erwerb vorliegt? - 2. Ist der Auszahlungsanspruch der GmbH bereits durch die Hinterlegung mit Rücknahmeverzicht erloschen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 07.07.2010
Vorinstanz/AZ: 11 K 2975/08 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 34 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.09.2011
Erledigungs-Az: VII R 52/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 37 58