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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 67/14 (BFH)
§§: EStG § 4, EStG § 5, KultPflAZV § 4 Abs. 8, BGB § 96
Schlagwörter Immaterielles Wirtschaftsgut, Wertermittlung, Bilanzierung, Grund und Boden
Rechtsfrage: Stellen die im Rahmen der landwirtschaftlichen Marktordnung der Europäischen Union durch die Kulturpflanzenausgleichszahlungsvorordnung (KultPflAZV) gewährten Prämienberechtigungen einen wertbildenden Faktor des Grund und Bodens oder ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut dar? Sind Entgelte, die für derartige Prämienberechtigungen - separat oder zusammen mit dem Grund und Boden - gezahlt werden, bei Wegfall der Prämienberechtigung gewinnmindernd zu erfassen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.08.2014
Vorinstanz/AZ: 1 K 37/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 245
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 01 79
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision