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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 27/12 (BFH) |
§§: | AO § 195 Satz 1, AO § 195 Satz 2, AO § 5, BpO § 5 Abs. 1, BpO § 13 |
Schlagwörter | Prüfungsanordnung, Außenprüfung, Zuständigkeit, Ermessensentscheidung |
Rechtsfrage: | Ist die Prüfungsanordnung, die ein Finanzamt unter Hinweis auf § 13 BpO auf Grundlage einer Beauftragung durch ein anderes Finanzamt erlassen hat, ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig, weil weder die Prüfungsanordnung noch die darauf ergangene Einspruchsentscheidung ausreichende Ausführungen dazu enthalten, welche konkrete unternehmerische Betätigung der Klägerin nach Auffassung des beauftragenden bzw. beauftragten Finanzamts den Grund für die Erteilung des Prüfungsauftrags bildet und aus welchem Grund diese unternehmerische Betätigung einen Bezug zum Konzern des Ehemannes der Klägerin aufweist, dass die Erteilung eines Auftrags zur Durchführung der Außenprüfung durch das an sich örtlich unzuständige Finanzamt als sachgerecht erscheint? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.01.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3249/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 20 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.05.2013 |
Erledigungs-Az: | IX R 27/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 17 49 |