Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 24/15 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 17 Abs. 1, AO § 42
Schlagwörter Personengesellschaft, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Gewinnanspruch, Darlehen, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Vermögensauseinandersetzung unter den Gesellschaftern einer Personengesellschaft: Stellt ein im Zusammenhang mit der Abtretung einer wesentlichen Kapitalbeteiligung vereinbartes zinsloses Darlehen, das bis zu einer zukünftigen Dividendenzahlung an den Darlehensnehmer befristet und nur durch Verrechnung mit dieser zurückzuzahlen ist, einen bei den gewerblichen Einkünften der Personengesellschaft zu berücksichtigenden Ertrag dar? Ist die gewählte Gestaltung missbräuchlich i.S. von § 42 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 05.02.2015
Vorinstanz/AZ: 15 K 582/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 14 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.10.2018
Erledigungs-Az: IV R 24/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 05 46