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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 4/13 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Selbständige Arbeit, Ingenieur, Vergleichbarkeit, Nachweis, Freiberufliche Tätigkeit
Rechtsfrage: Welche Anforderungen sind an den Nachweis für die Ausübung eines ingenieurähnlichen Berufs durch den auf dem Gebiet der Informationstechnologie tätigten Kläger zu stellen? Divergenz der Vorentscheidung zu den BFH-Urteilen vom 11.7.1991 IV R 73/90 (BFHE 165 S. 221, BStBl 1991 II S. 878 = SIS 91 21 25) und vom 4.5.2004 XI R 9/03 (BFHE 206 S. 233, BStBl 2004 II S. 989 = SIS 04 37 78), weil sich das FG bei seiner Urteilsfindung ausschließlich auf ein eingeholtes Sachverständigengutachten stützt? Verstoß gegen das Prinzip der richterlichen Überzeugung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 27.11.2012
Vorinstanz/AZ: 2 K 2146/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 05 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.05.2016
Erledigungs-Az: VIII R 4/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 16 60