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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 12/14 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 16 Abs. 4 |
Schlagwörter | Veräußerungsgewinn, Freibetrag, Aktie, Ausschüttung, Rentenbesteuerung, Öffnungsklausel |
Rechtsfrage: | 1. Besteuerung der von einem Versorgungswerk gezahlten Rentenbezüge nach Maßgabe des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. bb Satz 2 EStG ("Öffnungsklausel"-Komplex, Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils)? - 2. "Aktienausschüttung", die aus einer Abspaltung ("Spin-off") US-amerikanischer Inc. resultiert, als nichtsteuerbare Kapitalrückzahlung oder als steuerpflichtige Kapitaleinkünfte? - 3. Zuordnung von Veräußerungsgewinnen aus einem "Spezialfonds-Konglomerat" von vier Beteiligungskommanditgesellschaften - Annahme einer Dachgesellschaft (GbR) und erforderliche Feststellung von Betriebsstättenveräußerungsgewinnen - Höhe des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 25.06.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 3015/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 14 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.05.2017 |
Erledigungs-Az: | X R 12/14 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren X R 12/14 ruht gemäß Beschluss vom 8.7.2015 bis zur Entscheidung des VIII. Senats des BFH in den Verfahren VIII R 47/13 und VIII R 73/13. -- Nach den Entscheidungen des BFH vom 13.7.2016 VIII R 47/13 und VIII R 73/13 wird das Verfahren X R 12/14 fortgeführt. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 16 16 |