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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 48/10 (BFH) |
| §§: | UStG 1999 § 15 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Unternehmensvermögen |
| Rechtsfrage: | Anteiliger Vorsteuerabzug aus den Gebäudeherstellungskosten für ein Arbeitszimmer und Zuordnung des Gebäudes zum Unternehmensvermögen (unternehmerische Nutzung unter 10 %): Ist mangels gemeinschaftsrechtlicher Ermächtigung für den Zeitraum vom 1.7.2004 bis 2.12.2004 § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG 1999 nicht anwendbar, so dass eine unmittelbare Berufung auf Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG möglich ist, die eine Einschränkung nicht vorsieht und deshalb Vorsteuern, die auf diesen Zeitraum entfallen, abzugsfähig sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
| Vorinstanz/Datum: | 26.02.2009 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 2641/06 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 04 11 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.12.2011 |
| Erledigungs-Az: | V R 48/10 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 10 81 |