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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 47/01
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1, EStG § 10 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Lebensversicherung, Kapitaleinkünfte, Zinsen, Ausland
Rechtsfrage: Sind die rechnungsmäßigen oder außerrechnungsmäßigen Zinsen aus Lebensversicherungen ausländischer Versicherer ohne Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG steuerbefreit? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 08.11.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 1796/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 60 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.03.2005
Erledigungs-Az: VIII R 47/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 36 83, SIS 06 12 77