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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 11/07
§§: AO § 183 Abs. 1, AO § 110, AO § 179 Abs. 3
Schlagwörter Empfangsbevollmächtigter, Wiedereinsetzung, Feststellungsbescheid, Sonderbetriebsausgabe, Ergänzungsbescheid
Rechtsfrage: 1. Ob und unter welchen Voraussetzungen kann einem Feststellungsbeteiligten bei Versäumung der Rechtsbehelfsfrist - trotz ordnungsgemäßer Bekanntgabe des Feststellungsbescheides gemäß § 183 Abs. 1 AO an einen anderen Feststellungsbeteiligten - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden? - 2. Nachholung der Feststellung von Sonderbetriebsausgaben in einem Ergänzungsbescheid, weil der ursprüngliche Feststellungsbescheid nicht falsch, sondern nur unvollständig war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 29.03.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 4668/04 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 22 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.12.2007
Erledigungs-Az: XI R 11/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG