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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 22/04 |
§§: | BewG § 138 Abs. 5 Satz 1, BewG § 138 Abs. 5 Satz 3, AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Bedarfsbewertung, Feststellungsbescheid, Zurechnung, Personenmehrheit |
Rechtsfrage: | Gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundstückswerts bei mehreren Beteiligten: Muss das Finanzamt den Grundbesitzwert (Bedarfswert) im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung gegenüber dem Kläger und seinem Bruder feststellen, weil der Bedarfswert für Zwecke der Schenkungsteuer erforderlich und der Grundbesitz mehreren Personen (hier: den Geschwistern) zuzurechnen ist? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 12.02.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 4122/02 BG |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 37 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.08.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 22/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 39 14 |