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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 35/09 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4 a, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Schuldzinsen, Überentnahme, Umlaufvermögen, Betriebseröffnung
Rechtsfrage: Dürfen Schuldzinsen, die im Rahmen einer langfristigen Finanzierung der Anschaffungskosten von Umlaufvermögen bei Unternehmensgründung (Erstausstattung des Warenlagers einer Apotheke) im Streitjahr angefallen sind, aufgrund von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4 a EStG gekürzt werden. Verfassungswidriger Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Gebot der Folgerichtigkeit der Besteuerung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.03.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 1012/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 35 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.10.2011
Erledigungs-Az: III R 60/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 60/09 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 06 74