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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 28/18 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, InsO § 208 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Kapitalforderung, Verlust, Zeitpunkt, Masseunzulänglichkeit, Anzeige |
Rechtsfrage: | Ist der endgültige Ausfall einer privaten Kapitalforderung in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit anzeigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 18.07.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3302/17 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 15 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.07.2021 |
Erledigungs-Az: | VIII R 28/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 15 91 |