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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 11/07
§§: KStG § 8 Abs. 1, UmwStG § 12 Abs. 3 Satz 2, EStDV § 6, EStG § 2 Abs. 3
Schlagwörter Verschmelzung, Kapitalgesellschaft, Übertragungsstichtag
Rechtsfrage: Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften: Sind bei der Überträgerin (steuerrechtlicher Übertragungsstichtag 30.12.) noch Veranlagungen der Körperschaft- und Gewerbesteuer im (steuerrechtlichen) Verschmelzungsjahr durchzuführen oder ist die Bilanz der Überträgerin in der Bilanz der Übernehmerin zu konsolidieren mit der Folge, dass nur noch die Veranlagungen für die Gesamtrechtsnachfolgerin durchzuführen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 23.11.2006
Vorinstanz/AZ: 3 K 176/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 14 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.02.2008
Erledigungs-Az: I R 11/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 32 24