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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 47/04 |
| §§: | EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Eigentumswohnung, Anschaffung, Veräußerung, privates Veräußerungsgeschäft |
| Rechtsfrage: | Rückgabe einer Eigentumswohnung gegen Rückerstattung des Kaufpreises als Veräußerungsgeschäft: Liegt ein privates Veräußerungsgeschäft i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG vor, wenn ein Steuerpflichtiger kein zivilrechtliches, sondern lediglich wirtschaftliches Eigentum - hier: an einer Eigentumswohnung - erlangt hat und ihm der Kaufpreis später von einem Bürgen - hier: der für den die Eigentumswohnung veräußernden Bauträger bürgenden Bank - auf Grund eines geltend gemachten Schadensersatzanspruches wegen Nichterfüllung Zug und Zug gegen Herausgabe des wirtschaftlichen Eigentums an der Eigentumswohnung rückerstattet worden ist? Zulassung der Revision durch das FG zur Klärung der Rechtsfrage, ob die Rückgängigmachung des obligatorischen Geschäfts durch einseitiges Rechtsgeschäft nach Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums ein Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 EStG darstellt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
| Vorinstanz/Datum: | 02.09.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 1144/03 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 02 50 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.06.2006 |
| Erledigungs-Az: | IX R 47/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 38 97 |