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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 10/98
§§: AO 1977 § 160 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Benennungsverlangen, Ermessen, Marktverhältnisse
Rechtsfrage: Ist es rechtmäßig, den Betriebsausgabenabzug wegen mangelnder Benennung der Zahlungsempfänger zu versagen, wenn sich der Steuerpflichtige (Schrotthändler mit ca. 50 Anlieferungsfällen pro Werktag) Name und Adresse (ohne Einsichtnahme in Ausweispapiere) der Anlieferer nennen läßt, sich diese Angaben aber später als unzutreffend erweisen ? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.07.1996
Vorinstanz/AZ: XI 431/92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.1999
Erledigungs-Az: XI R 10/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 12 31