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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 10/12 (BFH) |
§§: | EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4, EStG § 5 Abs. 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 |
Schlagwörter | Tarifermäßigung, Ermäßigter Steuersatz, Umsatzsteuer, Erstattung, Glücksspiel |
Rechtsfrage: | Ist die bei einem Betrieb von Glücksspielgeräten als Einmalbetrag im Jahr 2005 zu erfassende Erstattung zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer für die Jahre 1997 bis 2002 als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG i.V.m. § 34 Abs. 1 EStG mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 17.03.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 518/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 32 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.02.2014 |
Erledigungs-Az: | X R 10/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 16 42 |