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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 11/14 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 3, EStG § 23, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Ausgleich, Gewinn, Verlust, Optionsgeschäft |
Rechtsfrage: | Ausgleichsfähigkeit von Verlusten aus dem Optionshandel (§ 23 EStG) mit Gewinnen aus Stillhaltergeschäften (§ 22 Nr. 3 EStG): Verstößt die Nichtverrechnung der im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Geschäfte gegen das verfassungsrechtlich verankerte objektive Nettoprinzip? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 9388/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 26 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.07.2016 |
Erledigungs-Az: | IX R 11/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren IX R 11/14 ruht gemäß Beschluss vom 15.5.2015 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 1109/14. -- Nach der Entscheidung des BVerfG vom 28.9.2015 2 BvR 1109/14 (Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen) wird das Verfahren IX R 11/14 fortgeführt. -- Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 23 36 |