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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-112/14 (EuGH)
§§: AEUV Art. 63, AEUV Art. 49, EWR-Abkommen Art. 31, EWR-Abkommen Art. 40
Schlagwörter EG, EU, Gewinnzuordnung, Großbritannien, Steuerrecht, inländische Tätigkeiten, grenzüberschreitende Tätigkeiten, Unionsrecht
Rechtsfrage: Hat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV und Art. 40 EWR oder alternativ Art. 49 AEUV und Art. 31 EWR verstoßen, dass es eine Steuergesetzgebung über die Gewinnzuordnung an Teilhaber nichtansässiger Unternehmen erlassen und beibehalten hat, die eine unterschiedliche Behandlung von inländischen und grenzüberschreitenden Tätigkeiten vorsieht?
Vorinstanz: Kommission ./. Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 184 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.11.2014
Erledigungs-Az: Rs C-112/14