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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 62/97 | 
| §§: | AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a | 
| Schlagwörter | Feststellung, Aufhebung, Treu und Glaube | 
| Rechtsfrage: | Darf das FA, wenn es formell zutreffende Grundlagenbescheide in der irrigen Absicht, sie dürften nicht ergehen, ersatzlos aufgehoben hat, nach Erstellung der Folgebescheide nochmals inhaltsgleiche Grundlagenbescheide erlassen? - Zulassung durch FG | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 25.08.1997 | 
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 3951/96 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 21.01.1999 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 62/97 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 58 30 | 
