Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 88/13 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 10, KStG § 34 Abs. 7 Satz 9, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1, AO § 42
Schlagwörter Wertpapierleihe, Anteil, Rückwirkung, Gleichheitsgrundsatz, Verfassungsmäßigkeit, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: 1. Verstößt § 8 b Abs. 10 i.V.m. § 34 Abs. 7 Satz 9 KStG 2002 i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.8.2007, der auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr 2006/2007 wirkt, gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG folgende Rückwirkungsverbot bzw. den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG? - 2. Ist eine Vertragsgestaltung, bei der eine Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Wertpapierleihe (§ 8 b Abs. 10 KStG) im Gegenzug für erhaltene Dividenden Kompensationszahlungen und zusätzlich ein Entgelt für jedes Wertpapierdarlehen leistet, ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Steuerersparnis nachvollziehbar, weil der wirtschaftliche Vorteil bei diesem Geschäft in der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung der Einnahmen (Dividenden) und Ausgaben (Kompensationszahlungen und Darlehensentgelte) liegt, und ist darin ein Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO zu sehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.11.2013
Vorinstanz/AZ: 6 K 366/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 09 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2015
Erledigungs-Az: I R 88/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 30 16