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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 18/99
§§: EStG 1989 § 15, EStG 1989 § 18, AO § 12, DBA-Frankreich Art. 2 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a (cc), DBA-Frankreich Art. 4 Abs. 1, DBA-Frankreich Art. 12 Abs. 2
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Betriebsstätte, Arbeitsraum, Ausland
Rechtsfrage: Begründet die Nutzung eines im Ausland gelegenen, von einem ausländischen Auftraggeber zur Verfügung gestellten Arbeitsraumes, der zwei bis drei Tage im Monat während eines Jahres zur Erstellung einer technischen Studie genutzt wird, keine Betriebsstätte des inländischen technischen Beraters?
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 02.12.1998
Vorinstanz/AZ: III 84/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 778
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.10.1999
Erledigungs-Az: I B 18/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig