Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 8/09 (BFH)
§§: AO § 164 Abs. 2, AO § 164 Abs. 3 Satz 3
Schlagwörter Änderung, Vorbehalt der Nachprüfung, Außenprüfung, Bestandskraft
Rechtsfrage: Mögliche Änderung eines Bescheides gemäß § 164 AO nach einer Außenprüfung, die zu keinen Änderungen geführt hat: War das Finanzamt noch berechtigt einen Verlustfeststellungsbescheid nach § 164 Abs. 2 und 3 AO zu ändern, nachdem drei Jahre zuvor eine Außenprüfung stattfand, bei der sich Änderungen gegenüber der Feststellung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nicht ergeben haben oder war die Änderung nicht mehr möglich, weil das Finanzamt verpflichtet war, den Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 3 Satz 3 AO aufzuheben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.11.2008
Vorinstanz/AZ: 12 K 4821/07 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 08 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2009
Erledigungs-Az: X R 8/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 01 14