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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 53/07 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 1, KStG § 32 Abs. 1, EStG § 43, EG Art. 56 |
Schlagwörter | Steuerbefreiung, Dividende, Kapitalertragsteuer |
Rechtsfrage: | Hat die Klägerin, eine Schweizer Kapitalgesellschaft, einen Anspruch auf Erstattung deutscher Kapitalertragsteuer, weil Dividendenbezüge aufgrund von § 8 b Abs. 1 KStG "außer Ansatz" bleiben, mithin keine Einkünfte aus Dividenden vorliegen, und deshalb die Abgeltungswirkung i.S. des § 32 Abs. 1 KStG nicht greift? Ist die Belegung mit Kapitalertragsteuer unter Umständen ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.06.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 31/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 16 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.04.2009 |
Erledigungs-Az: | I R 53/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 21 85 |