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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 75/00 |
§§: | EigZulG § 2 Abs. 2 |
Schlagwörter | Ausbau, Erweiterung |
Rechtsfrage: | Ist bei einem mehrgeschossigen Anbau an einem Wohnhaus, dessen OG die Klägerin selbst nutzt und dessen EG von den Eltern aufgrund eines Vorbehaltswohnungsrechts genutzt wird, auch der Herstellungsaufwand für den im Erdgeschoss gewonnenen und an die Eltern unentgeltlich überlassenen Wohnraum in die Bemessungsgrundlage für die EigZul. einzubeziehen, weil der Anbau insgesamt als Erweiterung an einer Wohnung in einem im Inland belegenen Haus nach § 2 Abs. 2 EigZulG anzusehen ist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.06.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 4307/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 79 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.02.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 75/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 07 57 |