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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 77/14 (BFH)
§§: UmwStG § 3, UmwStG § 4 Abs. 1, UmwStG § 14 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 2, EStG § 7 Abs. 1
Schlagwörter Formwechsel, Wahlrecht, Aktivierung, Immaterielles Wirtschaftsgut, Abschreibung
Rechtsfrage: Eröffnen die §§ 3 ff. UmwStG bei formwechselnder Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft entgegen § 5 Abs. 2 EStG die Möglichkeit einer erfolgsneutralen Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft (und damit verbunden eine spätere gewinnmindernde Abschreibung bzw. Auflösung), auch wenn die Zuschreibungen in der Übertragungsbilanz der Kapitalgesellschaft (rechtskräftig) nicht berücksichtigt wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 17.11.2014
Vorinstanz/AZ: 5 K 2396/13 G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 12 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.09.2015
Erledigungs-Az: IV R 49/14
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 49/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 00 89