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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 148/01
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Dachgeschoss, Zweifamilienhaus
Rechtsfrage: Umfasst der Begriff "häusliches" Arbeitszimmer auch die im Dachgeschoss beruflich genutzte Wohneinheit des eigenen Zweifamilienhauses, wenn durch die Fremdvermietung des Obergeschosses keine räumliche Verbindung zum eigenen Wohnbereich im Erdgeschoss besteht, oder handelt es sich um einen nicht der Abzugsbegrenzung unterliegenden "außerhäuslichen" Arbeitsbereich? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 21.06.2001
Vorinstanz/AZ: 10 K 1408/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 68 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2003
Erledigungs-Az: VI R 148/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 11 49