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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 44/05
§§: EStG § 8 Abs. 3, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 42 d
Schlagwörter Rabattfreibetrag, Vermittlungsleistung, Arbeitslohn, Kreditinstitut
Rechtsfrage: Ist der Rabattfreibetrag zu gewähren, wenn ein Kreditinstitut eine von einer verbundenen Lebensversicherungsgesellschaft erhaltene, ihm zustehende Provision für die Vermittlung eines Eigenvertrags eines Mitarbeiters an diesen nachträglich auszahlt? Handelt es sich hier um eine eigene, am Markt angebotene Dienstleistung der Arbeitgeberin nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG, wenn diese keinen Einfluss auf die Konditionen der Lebensversicherung hat, sondern lediglich die Vertragsanbahnung gegen Provisionszahlung ermöglicht und damit die (Dienst-)Vermittlungsleistungen ausschließlich für das Verbundunternehmen ausführt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 21.04.2005
Vorinstanz/AZ: 10 K 7434/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 29 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.08.2007
Erledigungs-Az: VI R 44/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 38 10