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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 13/00
§§: EStG § 10 e Abs 6, HGB § 255 Abs 2, EStR Abschn 157 Abs 5
Schlagwörter Vorkosten, Anschaffungsnaher Aufwand, Erhaltungsaufwand, Renovierung
Rechtsfrage: Vor Bezug eines erworbenen Einfamilienhauses getätigte Modernisierungs- und Renovierungsaufwendungen als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand oder sofort abziehbare Vorkosten? Reicht für die Annahme von Herstellungsaufwand allein die Höhe der Aufwendungen (Überschreiten der 20 v.H.-Grenze) und der zeitliche Zusammenhang aus oder ist auch auf die Art der Baumaßnahmen (wesentliche Verbesserung i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB) abzustellen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 27.05.1999
Vorinstanz/AZ: 13 K 6803/96 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 892
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 00 01 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2003
Erledigungs-Az: X R 13/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 24 03