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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 16/07 (BFH)
§§: EStG § 7 g
Schlagwörter Ansparabschreibung, Rücklage, Existenzgründer, Nachweis
Rechtsfrage: Berücksichtigung einer nachträglich beantragten Ansparabschreibung: Muss bei einem seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 ermittelnden Existenzgründer bei noch nicht vorhandenen Einnahmen die begehrte Ansparabschreibung durch Einreichung einer korrigierten Einnahmen-Überschussrechnung dokumentiert und ein Nachweis über die liquiden Mittel hinsichtlich der geplanten Investition erbracht werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 24.07.2006
Vorinstanz/AZ: 9 K 9052/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 30 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2007
Erledigungs-Az: X R 16/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 07 71