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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 26/14 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63, EStG § 64
Schlagwörter Kindergeld, Polen, Ausland
Rechtsfrage: Besteht ein Anspruch auf inländisches Kindergeld für ein in Polen beim Kindesvater lebendes Kind und kann die in Deutschland wohnende Mutter die Auszahlung an sie verlangen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 04.04.2014
Vorinstanz/AZ: 14 K 3663/11 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 17 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.08.2016
Erledigungs-Az: V R 26/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren V R 26/14 ruht gemäß Beschluss vom 18.11.2014 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren III R 17/13 (Az. des EuGH Rs C-378/14). -- Nach der EuGH-Entscheidung Trapkowski vom 22.10.2015 Rs C-378/14, EU:C:2015:720 = SIS 15 28 09 ist das Verfahren V R 26/14 wieder aufgenommen worden. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 03 50