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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 64/01 |
§§: | BewG § 103, BewG § 106, BewG § 109 |
Schlagwörter | Einheitswert des Betriebsvermögens, Rücklage für Ersatzbeschaffung, Steuerbilanz, Identität |
Rechtsfrage: | Rücklage für Ersatzbeschaffung - Einheitsbewertung des Betriebsvermögens: Kann die Rücklage für Ersatzbeschaffung beim Einheitswert des Betriebsvermögens auch in den Jahren (1.1.1993 bis 31.12.1997) nicht berücksichtigt werden, in denen grundsätzlich die Steuerbilanzwerte übernommen werden können, weil der Abzug dieser Rücklage bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens durch Gesetz nicht ausdrücklich zugelassen ist. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 20.09.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 179/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 7 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 83 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.03.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 64/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 27 18 |