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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1390/11 (BVerfG)
§§: AO § 118, AO § 125 Abs. 1, AO § 130 ff, AO § 155, AO § 172 ff, AO § 355, GG Art. 3 Abs. 1, EG Art. 10 Abs. 1
Schlagwörter Bestandskraft, EG, Einspruchsfrist, Erstattung, EU, Gemeinschaftsrecht, Nachträglich, Nichtigkeit, Unionsrecht, Verwaltungsakt, Korrektur, Effektivität, Steuerbescheid
Rechtsfrage: Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht - Nichtigkeit eines Verwaltungsakts - Dauer der Einspruchsfrist verstößt nicht gegen unionsrechtliche Vorgaben - Recht auf Erstattung von Abgaben, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben hat - Dualismus der Korrektursysteme - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 16.09.2010
Vorinstanz/AZ: V R 49/09
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 29.05.2012
Erledigungs-Az: 1 BvR 1390/11
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen