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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 1390/11 (BVerfG) |
§§: | AO § 118, AO § 125 Abs. 1, AO § 130 ff, AO § 155, AO § 172 ff, AO § 355, GG Art. 3 Abs. 1, EG Art. 10 Abs. 1 |
Schlagwörter | Bestandskraft, EG, Einspruchsfrist, Erstattung, EU, Gemeinschaftsrecht, Nachträglich, Nichtigkeit, Unionsrecht, Verwaltungsakt, Korrektur, Effektivität, Steuerbescheid |
Rechtsfrage: | Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht - Nichtigkeit eines Verwaltungsakts - Dauer der Einspruchsfrist verstößt nicht gegen unionsrechtliche Vorgaben - Recht auf Erstattung von Abgaben, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben hat - Dualismus der Korrektursysteme - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 16.09.2010 |
Vorinstanz/AZ: | V R 49/09 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 29.05.2012 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 1390/11 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |