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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 2/06
§§: UStG 1999 § 4 Nr. 25, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g
Schlagwörter Steuerfreiheit, Sozialarbeit, gemeinnützige Zwecke, Verein, Einrichtung, Selbständige Tätigkeit, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: 1. Fallen die Umsätze von selbständig tätigen Sozialarbeitern (ausgebildete systemische Berater), die im Auftrag eines gemeinnützig anerkannten Vereins, ambulante Erziehungshilfen in Projekten der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe leisten, unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 25 UStG 1999? - 2. Sind selbständig tätige Sozialarbeiter als 'Einrichtung' i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.12.2005
Vorinstanz/AZ: 6 K 4053/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 23 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2007
Erledigungs-Az: V R 2/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 10 21